Schema Begleithundprüfung

Begleithundeprüfung

Hier folgt das Schema für die Begleithundeprüfung.


 

 

BH Schema Leinenführigkeit und Freifolge

 

1. Grundstellung
2. Min. 50 Schritte
3. Kehrtwende,
dann 10-15 Schritte
4. 10-15 schnelle Schritte
5. 10-15 langsame Schritte
6. Normalschritt,
1. Rechtswende, dann ca. 15 Schritte,
2. Rechtswende, dann ca. 15 Schritte.
7. Kehrtwende
8. Halt in Grundstellung,
weiter Geradeaus,
Linkswende,
auf Höhe der Grundstellung abbiegen in Richtung Gruppe.
9. Die Gruppe einmal in der Form einer 8 durchlaufen.
Vor dem Verlassen der Gruppe einmal Anhalten.
10. Kehrtwende, Grundstellung, Hund ableinen.
Die Gruppe wie bei 9. beschrieben durchlaufen.
Beim Anhalten »Danke Gruppe« nicht vergessen!
Dann geht es zum Ausgangsort zurück.
Es folgt das gleiche Schema noch einmal,
allerdings nur wieder bis zum Ausgangsort.

Es folgt das nächste Schema.

 

BH Schema Sitz und Platz

 

1. Grundstellung
2. Nach 10-15 Schritten Grundstellung
Hörzeichen »Sitz«
3. Nach weiteren 30 Schritten stehen bleiben und umdrehen.
Warten auf Anweisung des Richters.
4. Zum Hund zurückgehen und
an dessen rechten Seite Grundstellung einnehmen.
Danach zurück zum Ausgangsort.
5. Grundstellung
6. Nach 10-15 Schritten
Hörzeichen »Platz«
7. Nach weiteren 30 Schritten stehen bleiben und umdrehen.
Auf Anweisung des Richters den Hund heranrufen.


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Prüfungsordnung

des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)
Gültig ab 1. Januar 2008 (4. überarbeitete Auflage, Januar 2008)
Es ist nur der Abschnitt für die Begleithundeprüfung

A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz

Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben
seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung
nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht
erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung
verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.
Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen.
Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund
analog an der rechten Seite geführt werden.

Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw.
wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung
einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten.
Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

1. Leinenführigkeit (15 Punkte)

Hörzeichen "Fuß"
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte
Hund seinem HF auf das Hörzeichen "Fuß" freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.

Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine
Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen,
mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrt-
wendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben;
er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.

Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen "Fuß" gestattet. Bleibt der HF stehen,
hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht
verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während
des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund
durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten.
Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen
sind fehlerhaft.

Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu
zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen
werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt,
eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden
Grundstellung erlaubt.

Kehrtwendung (180 °)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt
werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung
(Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.

2. Freifolgen (15 Punkte)

Hörzeichen "Fuß"
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die
Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem
freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten.
Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der
Festlegungen zu Übung 1.

3. Sitzübung (10 Punkte)

Hörzeichen "Sitz"
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10
Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht
oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß"
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen "Fuß" geradeaus. Nach mindestens 10
Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund
und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem
Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller
Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat
sich der Hund neben seinen HF zu setzen.

Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte entwertet.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Hörzeichen "Platz", "Sitz"
Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus
der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF
entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage
hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und
auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt
der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über eine Strecke
kriecht, die länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden.

Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.

Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.

Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren
Prüfung aus.


B) Prüfung im Verkehr

Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von
geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum
(Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand.
Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung
ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen
Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu
wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf

1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenab-
schnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF -
willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich
neutral und unbeeindruckt zeigen.

HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person
den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu
liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer
überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen.
Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen
HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet.
Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen.
Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung
des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen
Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne
das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen
an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die
überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund
während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.

Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen kommen.

5. Begegnung mit anderen Hunden

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten.
Der HF kann das Hörzeichen "Fuß" wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition
bringen.

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer
Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen.
Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen
Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten.
Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine,
andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

Anmerkung

Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils
vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den
nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.


Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst. Josh Billings, US-amerikanischer Schriftsteller, 1818-1885